Steuerlage für verheiratete Frauen

10.09.08 um 13:07 Uhr

Man kann es drehen und wenden wie man möchte: Auch wenn offiziell Gleichberechtigung herrscht, verdienen Frauen noch immer durchschnittlich weniger als Männer. Und in den meisten Fällen sind es auch die Frauen, die nach der Gründung einer Familie nur noch halbe Tage arbeiten, oftmals auch berufsfremd und sogar unterbezahlt, während die Männer noch immer die “Karrieremacher” sind.
Dass auch Frauen an die Macht kommen können, hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgemacht.

Gar nicht so einfach für eine Frau, sobald sie ihren Mädchennamen aufgegeben und Ehefrau geworden ist: die steuerlichen Entscheidungen. Bei verheirateten Paaren nehmen entweder beide Partner die Lohnsteuerklasse vier – oder einer von beiden nimmt die Lohnsteuerklasse drei während der Partner die Klasse fünf wählt. Dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass sich die Klasse vier für beide Partner nur dann lohnt, wenn ein ungefähr gleiches Einkommensverhältnis besteht. Bei der Aufteilung mit drei plus fünf muss sich der Partner, der die Klasse fünf wählt darüber im Klaren sein, dass sich diese sehr hohe Steuerklasse drastisch auf das Nettogehalt auswirken wird. Wer vorher 1000 Euro netto verdient hat, darf ruhig mit bis zu 300 Euro weniger rechnen. Der Gesetzgeber sieht hier den Ausgleich für Doppelverdiener, denn die Steuerersparnis, die durch die Klasse drei entsteht, holt er sich durch die Klasse fünf des Ehepartners zurück.

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