Bundesverfassungsgericht verhandelt Pendlerpauschale
Nächste Woche, am 10.September, will das Bundesverfassungsgericht erneut über die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung zu der Pendlerpauschale verhandeln.
Am 01 Januar 2007 wurde die Pendlerpauschale abgeschafft und es können nur noch Kosten ab dem 21 Kilometer beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Die CDU fordert die Rückkehr zu der alten Regelung, also ab dem 1. Kilometer, die SPD will allerdings an der Neuregelung festhalten und begründen es damit, dass ja mit den Mehreinnahmen Zukunftsbereiche wie Bildung und Entwicklung gefördert werden.
Für einen Pendler, der einfach täglich 40 Kilometer zur Arbeit fahren muss ist das, auf Basis der neuen Pendlerpauschale, eine Einbuße von täglich 6 Euro - was auf das ganze Jahr gerechnet ca. 1350 Euro weniger ausmacht.
Hinzu kommen noch die steigenden Benzinpreise, Preiserhöhungen bei Lebensmitteln und was den Politikern sonst noch so alles einfällt - wenn das nicht sozial ungerecht ist.
Die Herren Koch und Steinbrück können gut Sprüche klopfen, für sie gilt die neue Regelung der Pendlerpauschale mit Sicherheit nicht, die sollten sich mal ein Beispiel an unseren Freunden in Österreich nehmen, die die Pendlerpauschale per 01.Juli 2008 um 15 Prozent erhöht haben.
Verwandte Artikel








